Erstinformation nach §15 VersVermV (als PDF anzeigen/herunterladen)
Ihr Musikinstrument ist gegen nahezu alle Gefahren preisgünstig geschützt
- 24 Stunden täglich gegen Beschädigungen oder Verlust jeder Art (z.B. Herunterfallen, Diebstahl, Liegenlassen....)
- Ganzjährig weltweit
- Ohne Selbstbehalt
- Umgehender Schutz nach Beantragung bei Ihrem Musikfachhändler/Instrumentenbauer oder online
- Uns ist individuelle Beratung zur Instrumentenversicherung wichtig, daher freuen wir uns sehr über Ihren Anruf: 0664/7545 0990
Was sind unsere Leistungen im Schadensfall?
- Wir regeln den Schadensfall schnell und unkompliziert über Ihren Musikfachhändler/Instrumentenbauer
- Wir ersetzen beim Verlust oder Totalschaden den Wert des Instruments
- Wir erstatten bei Beschädigung die Reparaturkosten
- Wir übernehmen die Kosten für das Ersatzinstrument während der Reparatur
Für welche Instrumente gilt unser Angebot?
- Beruflich und als Hobby genutzte
- In privaten Besitz befindliche, geliehene und gemietete
- In Besitz von Schulklassen, Musikschulen, Kapelle, Orchestern und Gruppen befindliche, sowie Instrumente von Sammlungen
Das Instrument wird von Ihrem Kind gespielt?
Antragsteller einer Instrumentenversicherung müssen volljährig sein, aber Ihre minderjährigen Kinder sind automatisch mitversichert und müssen auch nicht separat im Vertrag benannt werden.
Auf welchen Wert beziehen sich Versicherungssumme und -beitrag?
Bei Abschluss einer Instrumentenversicherung ist der Neu- oder Zeitwert des Musikinstruments am Tag der Antragstellung entscheidend.
Bei neuen Musikinstrumenten sollte die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) zugrunde gelegt werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Sollte Ihnen der Wert nicht bekannt sein hilft Ihnen Ihr Fachhändler oder Instrumentenbauer gerne weiter
Was kostet eine Instrumentenversicherung?
Der Beitrag richtet sich nach
- Art des Musikinstruments (spielen Sie ein Blasinstrument, wie z.B. Saxophon, Trompete oder Querflöte) oder ein Streichinstrument (z.B. Geige)?
- Wert Ihres Musikinstruments (für eine sehr hochwertige Geige benötigen Sie evtl. ein Zertifikat)
Bei der Absicherung mehrerer Instrumente gibt es Rabatte, ebenso bei höherwertigen Instrumenten und bei Mitgliedschaften in Musikerverbänden
(bitte bei Anfrage mit angeben). Ebenfalls auf Anfrage erhalten Sie unser Angebot zur speziellen Schutz für Soundequipment
Den Beitrag für Ihr Instrument können Sie über Ihren Musikfachhändler/Instrumentenbauer oder direkt ermitteln
Hier ein paar Beispiele
Geige | Wert 1.000 Euro | = 39,90 Jahresbeitrag brutto |
Saxophon | Wert 3.000 Euro | = 49,89 Jahresbeitrag brutto |
E-Gitarre | Wert 4.000 Euro | = 66,64 Jahresbeitrag brutto |
Was ist beim Zubehör zu beachten?
Es gilt die "Faustregel": jedes Zubehör (wie z. B. Mundstücke oder Etuis), das seitens des Herstellers im Lieferumfang des Instruments enthalten ist, ist automatisch mit dem Instrument mitversichert. Sofern Sie separates Zubehör kaufen, muß dieses im Vertrag benannt werden (z. b. ein hochwertiges Spezialmundstück für ein Saxophon oder eine Trompete, ein zweites Kopfstück für Ihre Querflöte oder mehrere Bögen für Ihre Geige)
Sie möchten mit Ihrem Instrument verreisen?
Hier finden Sie umfangreiche Informationen zum richtigen Verhalten bei "Flugreisen mit Ihrem Musikinstrument"
Eine Querflöte, eine Trompete oder eine Geige können Sie oft im Handgepäck transportieren. Der Transport von größeren Instrumente (z.B. Saxophon, Gitarre, Cello...)
bedarf guter Planung und Vorbereitung mit Ihrer Airline. Eine Instrumentenversicherung ist also der ideale Reisebegleiter!
Wie gehen Sie im Schadensfall vor?
Der schnellste Weg ist: Sie wenden sich direkt an Ihren/unseren Musikfachhändler bzw. Instrumentenbauer. Er erledigt mit Ihnen alles Notwendige *)
Wir regeln direkt und unbürokratisch den Schaden. Nach Reparatur oder Wiederbeschaffung durch den Fachhändler/Instrumentenbauer leisten wir umgehend die Entschädigung an Ihn. Sie haben keine weiteren Formalitäten zu erledigen.
Eine Instrumentenversicherung von MML ist der optimale Service für Ihr Musikinstrument in Zusammenarbeit mit Ihrem Musikfachhändler/Instrumentenbauer.
Ist Ihre Geige zu Schaden gekommen oder Ihr Saxophon aus dem Koffer gefallen? Haben Sie Ihre Querflöte aus Versehen liegenlassen?
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur richtigen Vorgehensweise im Schadensfall
*selbstverständlich ist eine Schadenmeldung zu Ihrer Instrumentenversicherung auch direkt bei uns möglich
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